Reisehinweise für Syrien .

Hier finden Sie wichtige Hinweise und nützliche Informationen für Syrien.

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Syrien
Einfuhr Lokalwährung frei, nur geringe Beträge üblich, höhere Summen deklarationspflichtig
Einfuhr Fremdwährung frei, ab USD 5'000.00 Deklaration obligatorisch
Ausfuhr Lokalwährung frei bis SYP 500'000.00
Ausfuhr Fremdwährung frei bis USD 5'000.00, darüber hinaus Deklarationspflicht und Herkunftsnachweis obligatorisch

Nützliche Tipps unserer Experten:

Praktische Infos:

Zeitverschiebung im Vergleich zur Schweiz

+1 h (während der Schweizer Sommerzeit), +2 h (während der Schweizer Winterzeit)

Hauptstadt

Damaskus (Dimashq)

Landessprache

Amtssprache

Arabisch

Verständigungsmöglichkeit

Englisch und Französisch

Netzspannung

220 Volt / Adapter empfohlen

Öffnungszeiten

Banken

8.00 - 14.00 h (So - Do)

Geschäfte

9.00 - 13.00 h und 16.00 - 21.00 h (Sa - Do)
Öffnungszeiten können variieren. Freitags, der religiöse Ruhetag, öffnen viele Geschäfte erst nachmittags oder bleiben geschlossen.

Feiertage
  • 1. Januar: Neujahr 
  • 18. März: Tag der syrischen Revolution
  • 21. März: Muttertag und Nowruz (Frühlings- und Neujahrsfest)
  • Variables Datum im März oder April: Ostern der westlichen christlichen Konfessionen
  • Variables Datum*: Eid al-Fitr
  • 17. April: Unabhängigkeitstag
  • 1. Mai: Tag der Arbeit 
  • Variables Datum im April oder Mai: Orthodoxer Ostersonntag
  • Variables Datum*: Eid al-Adha (Opferfest)
  • Variables Datum*: Islamisches Neujahr (1. Muharram)
  • Variables Datum*: Mawlid an-Nabi
  • 8. Dezember: Tag der Befreiung
  • 25. Dezember: Weihnachten 

* Die islamischen Feiertage verschieben sich jährlich je nach islamischem Mondkalender.

Einreisebestimmungen

Das EDA rät von Reisen in dieses Land und von Aufenthalten jeder Art ab.

Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Syrien sind die folgenden Dokumente erforderlich:

  • Schweizerpass: Ein bei der Ankunft noch mindestens 6 Monate gültiger Schweizerpass.

  • Visum: Schweizer Staatsangehörige können bei der Ankunft ein Visum für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen erhalten.

  • Rück- oder Weiterreiseticket: Ohne Rück- oder Weiterreiseticket kann die Einreise verweigert werden.

  • Journalistische Tätigkeit: Journalistinnen und Journalisten benötigen vorab eine Genehmigung des syrischen Aussenministeriums.

  • Gelbfieber-Impfbescheinigung: Erforderlich, wenn Sie sich in den letzten 6 Tagen vor der Einreise in einem der vom TCS aufgeführten Länder aufgehalten haben.

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Syrien informieren: 
Generalkonsulat der Syrischen Arabischen Republik
Route de Pré-Bois 20, Bloc C
1215 Genf 15 Flughafen
Tel: +41 22 732 56 58
E-Mail : consulatsyriegeneve@gmail.com

- Infos zuletzt aktualisiert im Oktober 2026 -

Klima

Küstenregion

  • Sommer (Juni bis August): Die Temperaturen liegen zwischen 25 und 35 °C, mit hoher Luftfeuchtigkeit aufgrund der Nähe zum Mittelmeer. Die Sommermonate sind sonnig und trocken.

  • Winter (Dezember bis Februar): Durchschnittstemperaturen von 10 bis 15 °C, mit gelegentlichen Regenfällen. Die Winter sind mild, aber feucht.

  • Frühling/Herbst (März bis Mai und September bis November): Temperaturen zwischen 15 und 25 °C, mit angenehmem Klima und wenig Niederschlag. Besonders der Frühling ist durch blühende Landschaften gekennzeichnet.

Inland und Damaskus

  • Sommer (Juni bis August): Die Temperaturen erreichen 30 bis 40 °C, manchmal sogar mehr. Die Luft ist trocken, und es gibt kaum Regen. Besonders in der Hauptstadt Damaskus sind die Sommer heiss.

  • Winter (Dezember bis Februar): Die Temperaturen schwanken zwischen 0 und 10 °C. In höheren Lagen kann es schneien, und die Nächte sind oft frostig.

  • Frühling/Herbst (März bis Mai und September bis November): Angenehme Temperaturen zwischen 15 und 25 °C. Dies sind die besten Jahreszeiten für Reisen in die Region, da es weder zu heiss noch zu kalt ist.

Wüstenregion (z. B. Palmyra)

  • Sommer (Juni bis August): Extrem heisse Temperaturen zwischen 35 und 45 °C. Die Trockenheit macht das Klima besonders anstrengend.

  • Winter (Dezember bis Februar): Durchschnittstemperaturen von 5 bis 15 °C. Die Nächte sind sehr kalt, mit Temperaturen nahe 0 °C oder darunter.

  • Frühling/Herbst (März bis Mai und September bis November): Tagsüber liegen die Temperaturen zwischen 20 und 30 °C, mit kühlen Nächten. Diese Jahreszeiten bieten angenehmere Bedingungen für Reisen in die Wüstenregion.

Gebirgsregion (z. B. Antilibanon-Gebirge)

  • Sommer (Juni bis August): Temperaturen von 20 bis 30 °C, mit kühleren Nächten. Das Klima ist weniger heiss als in den tiefer gelegenen Regionen.

  • Winter (Dezember bis Februar): Durchschnittstemperaturen von -5 bis 10 °C. In höheren Lagen fällt Schnee, und Skifahren ist in manchen Gebieten möglich.

  • Frühling/Herbst (März bis Mai und September bis November): Temperaturen von 10 bis 20 °C, mit frischer Bergluft. Besonders im Frühling sind die Berge grün und attraktiv für Wanderungen.

Die perfekte Reisezeit für Syrien:
 

  • Badeferien: Juni bis September. Die Küstenregion bietet in diesen Monaten warme Temperaturen und angenehme Wassertemperaturen, ideal für Strandferien.

  • Städtetrips: März bis Mai und September bis November. Diese Monate zeichnen sich durch mildes und angenehmes Wetter aus, das sich hervorragend für Besichtigungen in Städten wie Damaskus oder Aleppo eignet.

Kommunikation
  • Handynutzung: Es entstehen Gebühren bei der Handynutzung in Syrien (Roaming). Es ist ratsam, vor der Reise die Roaming-Gebühren zu überprüfen und gegebenenfalls spezielle Roaming-Pakete zu erwerben, um Kosten zu reduzieren. Mobilfunk und Internet können regional eingeschränkt sein oder zeitweise ausfallen.

  • W-LAN: In grossen Städten wie Damaskus, Aleppo oder Latakia ist W-LAN in Hotels und Cafés häufig verfügbar, allerdings oft langsam und unzuverlässig. In ländlichen Gebieten ist W-LAN weniger verbreitet. 

  • Prepaid-SIM-Karten: Es ist möglich, vor Ort eine Prepaid-SIM-Karte zu kaufen, um lokale Anrufe zu tätigen und mobile Daten zu nutzen. 

Sehenswürdigkeiten
  • Altstadt von Damaskus, Damaskus: Eine der ältesten dauerhaft bewohnten Städte der Welt, mit engen Gassen, historischen Gebäuden und der berühmten Umayyaden-Moschee.
  • Umayyaden-Moschee, Damaskus: Eines der beeindruckendsten islamischen Bauwerke, bekannt für ihre prachtvollen Mosaiken und die historische Bedeutung.
  • Krak des Chevaliers, nahe Homs: Eine der am besten erhaltenen Kreuzritterburgen der Welt, die majestätisch auf einem Hügel thront.
  • Altstadt von Aleppo, Aleppo: UNESCO-Weltkulturerbe mit einer reichen Geschichte, darunter der historische Souk und die Zitadelle.
  • Zitadelle von Aleppo, Aleppo: Eine mächtige Festung auf einem Hügel im Herzen der Stadt, die eine beeindruckende Aussicht bietet.
  • Ruinen von Palmyra, Tadmur: UNESCO-Weltkulturerbe einer antiken Karawanenstadt mit Überresten von Säulenstrassen, Tempeln und einem Theater. Bedeutende Bauwerke wurden während des Krieges schwer beschädigt oder zerstört. 
  • Bosra, südlich von Damaskus: Berühmt für das gut erhaltene römische Theater und die antiken Ruinen aus schwarzem Basalt.
  • Maaloula, nahe Damaskus: Ein malerisches christliches Dorf, in dem noch Aramäisch, die Sprache Jesu, gesprochen wird.
  • Apameia, Provinz Hama: Eine antike römische Stadt mit einer beeindruckenden Kolonnadenstrasse und Überresten von Tempeln und Theatern.
  • Euphrat-Tal, Deir ez-Zor: Eine landschaftlich beeindruckende Region mit archäologischen Stätten und historischen Ruinen entlang des Flusses.
  • Saladin-Festung, Latakia: Eine imposante Burg aus der Zeit der Kreuzritter, die von üppigen Wäldern umgeben ist.
  • Mar Musa-Kloster, nahe Nabek: Ein abgelegenes Kloster in den Bergen, das für seine spirituelle Atmosphäre und alten Fresken bekannt ist.
  • Tartus Altstadt, Tartus: Eine charmante Altstadt mit engen Gassen und historischen Gebäuden aus der Zeit der Kreuzfahrer.
  • Qalat Jabar, nahe Raqqa: Eine historische Festung, die auf einem Hügel über dem Assad-See liegt und atemberaubende Aussichten bietet.
Gastronomie
  • Mezze: Eine Vielzahl kleiner Gerichte, die oft als Vorspeise serviert werden, darunter Hummus, Baba Ghanoush und Taboulé.

  • Kibbeh: Ein traditionelles Gericht aus Bulgur, Hackfleisch und Gewürzen, das in verschiedenen Varianten wie gebacken, frittiert oder roh serviert wird.

  • Fattoush: Ein erfrischender Salat aus Tomaten, Gurken, Kräutern und frittiertem Fladenbrot, der mit Sumach gewürzt wird.

  • Shawarma: Würziges, dünn geschnittenes Fleisch vom Drehspiess, meist in Fladenbrot mit Gemüse und Saucen serviert.

  • Baklava: Süsses Gebäck aus hauchdünnen Filoteigschichten, gefüllt mit Nüssen und in Sirup oder Honig getränkt, ein beliebtes Dessert.

  • Maqluba: Ein herzhaftes Gericht aus Reis, Fleisch und Gemüse, das auf den Kopf gestellt serviert wird, um eine beeindruckende Optik zu erzeugen.

  • Manakish: Ein syrisches Fladenbrot, oft mit Zaatar, Käse oder Hackfleisch belegt, ideal als Snack oder Frühstück.

  • Arabischer Kaffee: Stark gewürzter Kaffee, oft mit Kardamom verfeinert und in kleinen Tassen serviert, ein wichtiger Teil der Gastfreundschaft.

  • Aleppiner Küche: Bekannt für ihre raffinierten Gewürzmischungen und Gerichte wie Aleppiner Kebab oder Muhammara, eine pikante Paprikapaste.

  • Frisches Obst und Säfte: Syrien bietet eine Fülle an frischem Obst wie Granatäpfeln, Feigen und Zitrusfrüchten, die oft zu erfrischenden Säften verarbeitet werden.

Verhaltenstipps
  • Begrüssung: Zur Begrüssung sind ein Händedruck oder ein leichtes Neigen des Kopfes üblich. Passende Floskeln sind „Marhaba“ (Hallo) oder „As-salamu alaykum“ (Friede sei mit Ihnen).

  • Bitte und Danke sagen: Für „Bitte“ sagt man „Min fadlak“ (wenn man Männer anspricht) oder „Min fadlik“ (bei Frauen). „Danke“ heisst „Shukran“ oder in höflicher Form „Shukran jazeelan“ (Vielen Dank).

  • Kleidung: Kleidung sollte konservativ und respektvoll sein. Männer tragen am besten lange Hosen, Frauen sollten Schultern und Knie bedecken. In Moscheen ist besonders auf angemessene Kleidung zu achten, Frauen sollten zudem ein Kopftuch tragen.

  • Esskultur: Mahlzeiten werden oft in einer Gemeinschaft serviert. Es ist höflich, angebotene Speisen anzunehmen. Essen mit der rechten Hand wird bevorzugt, da die linke Hand als unrein gilt.

  • Rauchen: Seit 2010 ist das Rauchen an öffentlichen Orten wie Restaurants, Cafés und öffentlichen Gebäuden offiziell verboten. Dennoch wird das Gesetz nicht überall strikt durchgesetzt, und das Rauchen von Wasserpfeifen (Shisha) bleibt in vielen Lokalen üblich. Es empfiehlt sich, Rücksicht auf die lokalen Regelungen und die Umgebung zu nehmen.

  • Trinkgeld: Trinkgeld wird erwartet, besonders in Restaurants, bei Taxifahrten oder von Hotelpersonal. Üblich sind etwa 10 % der Rechnungssumme oder ein kleiner Betrag je nach Leistung.

  • Sonstiges: Fotografieren von Menschen, besonders von Frauen, ist nur mit deren ausdrücklicher Erlaubnis erlaubt. Politische Diskussionen oder Kritik am Staat sollten vermieden werden. Gastfreundschaft hat in Syrien einen hohen Stellenwert, es ist höflich, Einladungen anzunehmen.

Gesundheitslage
  • Trinkwasserqualität: Trinken Sie kein Leitungswasser. Verwenden Sie zum Trinken und Zähneputzen möglichst industriell abgefülltes Wasser aus originalverschlossenen Flaschen. Verzichten Sie auf Eiswürfel unbekannter Herkunft.
  • Impfungen: Für Einreisende nach Syrien werden in der Regel keine spezifischen Impfungen vorgeschrieben. Es wird jedoch empfohlen, dass Reisende ihre Routineimpfungen auf dem neuesten Stand halten, insbesondere Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis und Masern. Zusätzlich wird eine Hepatitis-A-Impfung empfohlen. Weitere Impfungen, etwa gegen Hepatitis B, Typhus oder Tollwut, sollten abhängig von Aufenthaltsdauer, Tätigkeit und Expositionsrisiko reisemedizinisch besprochen werden. Bei Einreisen aus Infektionsgebieten, die innerhalb der letzten 6 Tage besucht wurden, ist eine Impfung gegen Gelbfieber vorgeschrieben.
  • Malariagefahr: Ein geringes bis sehr geringes Risiko wird insbesondere für abgelegene Gebiete der Provinz Al-Hasaka im Nordosten beschrieben. Aktuelle Daten sind nur eingeschränkt verfügbar. Lassen Sie sich vor einem Aufenthalt reisemedizinisch beraten.
  • Bilharziose: Vermeiden Sie Baden und Waten in Binnengewässern, da ein Infektionsrisiko bestehen kann.
  • Mückenschutz: Zur Vermeidung von durch Mücken übertragenen Krankheiten sollten Reisende stets Schutzmassnahmen ergreifen, wie das Tragen langer Kleidung, die Verwendung von Insektenschutzmitteln (z. B. DEET) und das Schlafen unter Moskitonetzen, vor allem in ländlichen oder wasserreichen Gebieten.
Medizinische Versorgung
  • Die medizinische Versorgung in Syrien ist aufgrund des anhaltenden Konflikts in vielen Regionen stark eingeschränkt. Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen sind teilweise beschädigt oder schlecht ausgestattet, und es gibt Engpässe bei Medikamenten und qualifiziertem Personal. Auch Rettungsdienste sind stark eingeschränkt und möglicherweise nicht erreichbar. Klären Sie vorab ausdrücklich, ob Ihre Versicherung Behandlungen in Syrien und einen medizinisch notwendigen Rücktransport deckt.

- Infos zuletzt aktualisiert im Oktober 2026 -

Aktuelle Sicherheitslage
  • Von Reisen nach Syrien und Aufenthalten jeder Art wird abgeraten

  • Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage und bleiben Sie mit Ihrem Reiseveranstalter in Kontakt.

  • Mehr Infos zur aktuellen Sicherheitslage finden Sie auf der Internetseite des Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA).

  • Schweizer Staatsangehörige, die sich entgegen der Empfehlung des EDA in Syrien aufhalten oder nach Syrien reisen müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz nur sehr eingeschränkt oder je nach Situation gar keine Möglichkeit zur Hilfe in Notfällen hat. 

  • Die Lage ist weiterhin instabil und gefährlich. Die Spannungen in der Region bleiben hoch.

  • Nach dem Fall des Langzeitherrschers Bashar al-Assad ist seit dem 10. Dezember 2024 eine Übergangsregierung im Einsatz.

  • Das Risiko von terroristischen Anschlägen ist hoch. Mehrere terroristische Gruppen sind aktiv. Diese verüben in ganz Syrien, darunter auch in der Hauptstadt Damaskus Anschläge, welche zivile und militärische Opfer fordern.

  • Es kann zu Schiessereien, Strassensperren und Plünderungen kommen. Grenzübergänge können zeitweise geschlossen sein und Ausgangssperren verhängt werden. 

  • Es kommt weiterhin zu Kampfhandlungen zwischen den verschiedenen Kriegsparteien, insbesondere im Norden und Süden des Landes.

  • Es sind nach wie vor Luftangriffe gegen Ziele in verschiedenen Landesteilen zu verzeichnen, einschliesslich in und um Damaskus sowie in der Nähe der libanesischen Grenze. Diese Angriffe richten sich hauptsächlich gegen gewisse bewaffnete Gruppierungen sowie militärische Ziele, fordern jedoch auch zivile Opfer.

  • Das Entführungsrisiko durch kriminelle und terroristische Gruppierungen ist sehr hoch; es besteht sowohl für einheimische als auch für ausländische Personen. In der Vergangenheit sind wiederholt entführte Personen umgebracht worden.

  • Die Kriminalitätsrate ist hoch.

- Infos zuletzt aktualisiert im Oktober 2026 -

Strassenverkehr

Der Strassenverkehr in Syrien ist durch die Nachwirkungen des Konflikts beeinträchtigt. Viele Strassen sind beschädigt, und Verkehrsregeln werden nicht immer konsequent eingehalten. Eine umsichtige Planung und erhöhte Vorsicht sind daher unerlässlich.

  • Führerausweis: Klären Sie die erforderlichen Führerausweisdokumente vorab beim syrischen Konsulat und gegebenenfalls beim Mietwagenanbieter. Ein internationaler Führerausweis ist nur zusammen mit dem nationalen Führerausweis gültig.

  • Autovermietung: Mietwagen sind verfügbar, jedoch häufig in schlechtem Zustand. Das Mindestalter für das Anmieten eines Fahrzeugs liegt in der Regel bei 21 bis 25 Jahren, je nach Anbieter. Viele Reisende bevorzugen, ein Auto mit Fahrer zu mieten, da die Strassenverhältnisse anspruchsvoll sein können und ortskundige Fahrer sich besser im lokalen Verkehr zurechtfinden.

  • Verkehrsregeln: In Syrien herrscht Rechtsverkehr. Verkehrszeichen sind oft in Arabisch, seltener in Englisch beschriftet, und die Einhaltung der Regeln variiert.

Öffentlicher Verkehr

Der öffentliche Verkehr in Syrien ist durch Kriegsschäden und die weiterhin instabile Lage beeinträchtigt. Strassensperren, Kontrollpunkte und kurzfristige Streckenunterbrechungen können Fahrten erschweren oder verhindern. Angaben zu Verbindungen, Abfahrtsorten und Fahrzeiten müssen unmittelbar vor Ort überprüft werden.

  • Bahnverkehr: Das Schienennetz wurde durch den Krieg stark beschädigt. Ob Personenverbindungen angeboten werden, muss unmittelbar vor Ort geprüft werden.
  • Busse und Minibusse: Busse und Sammeltaxis übernehmen einen grossen Teil des öffentlichen Personenverkehrs. Angebot, Fahrzeugzustand und Zuverlässigkeit unterscheiden sich je nach Region und Strecke erheblich. Ein durchgehend funktionierendes Verkehrsnetz kann nicht vorausgesetzt werden.
  • Taxis: In Städten stehen Taxis zur Verfügung. Klären Sie den Fahrpreis und das Fahrtziel vor Fahrtbeginn. Die Verfügbarkeit kann regional und abhängig von der aktuellen Lage eingeschränkt sein.
Flugverkehr

Die Flughäfen Damaskus und Aleppo werden von internationalen Fluggesellschaften angeflogen, beispielsweise mit Verbindungen über Istanbul. Flugangebot und Flughafenbetrieb können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie den aktuellen Flugstatus direkt bei der Fluggesellschaft.

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Telefonvorwahl für die Schweiz

00 41 (die Null der Schweizer-Netzgruppe weglassen)

Notrufnummern
  • Polizei: 112
  • Ambulanz: 110
  • Feuerwehr: 113
Schweizer Botschaft / Konsulat

In Syrien gibt es keine Schweizer Vertretung vor Ort. Für konsularische Dienstleistungen ist die Schweizer Botschaft in Beirut (Libanon) zuständig.

Embassy of Switzerland
Imm. Bourj Al-Ghazal
Avenue Fouad Chéhab
Achrafié / Beirut
Lebanon

Tel. +961 1 324 129
Email: beirut@eda.admin.ch

Weitere Informationen
  • Aufgrund interner Konflikte wird von Reisen in dieses Land abgeraten

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Alle Angaben werden sorgfältig geprüft. Dennoch kann keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der Länderinformationen übernommen werden. Swiss Bankers kann für Fehler bzw. Unvollständigkeiten und dadurch eventuell eintretende Schäden nicht haftbar gemacht werden.

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